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Häufige Fragen zu SPZ und gFAB

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Sonderpädagogischen Zusatzqualifikationen (SPZ) und dem Aufbaulehrgang Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB).

Die genauen Termine der Lehrgangs- und Praxiswochen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Detailausschreibung.

Seminarzeiten in Lehrgangswochen für SPZ und FAB:
Montag: 10.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.15 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.15 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.15 Uhr

Seminarzeiten in Modulen der SPZ für Leitungskräfte:
Montag: 10.00 bis12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr 

Wann ist Anmeldeschluss für einen Lehrgang?
Der Anmeldeschluss liegt ca. 12 Wochen vor Beginn des Lehrgangs. Das genaue Datum können Sie der entsprechenden Detailausschreibung entnehmen.

Wie kann ich mich zum Lehrgang anmelden?
Bitte nutzen Sie das Formular in der Detailausschreibung oder auf unserer Homepage auf der Seite des Lehrgangs
Beachten Sie bitte, dass folgende Unterlagen beigefügt sein müssen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnis über eine abgeschlossene Berufsausbildung

Wann bekomme ich meine Anmeldebestätigung bzw. verbindliche Lehrgangeinladung?
Sowohl Reservierungen als auch Anmeldungen werden von uns zeitnah bestätigt. Die Einladung zur ersten Lehrgangswoche erhalten Sie ca. vier bis sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn.

Kann ich mich für einen Lehrgang vormerken/reservieren lassen (z. B. bis ich eine offizielle Genehmigung auf dem Dienstweg erhalten habe)?
Gerne können Sie bei uns einen Platz reservieren lassen. Bitte wenden Sie sich an manuela.gruber@lebenshilfe-bayern.de.
Teilen Sie uns bitte zeitnah mit, wenn Sie den Platz nicht mehr benötigen.

Mein Wunschlehrgang ist ausgebucht. Wie kann dennoch eine Teilnahme ermöglicht werden?
Wir setzen Sie gerne auf die Warteliste und teilen Ihnen umgehend mit, wenn ein Platz frei wird.

Wie kann ich feststellen, ob es noch freie Plätze für einen Lehrgang gibt?
Bitte wenden Sie sich an manuela.gruber@lebenshilfe-bayern.de.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich am Lehrgang teilnehmen?
Zugelassen zum Lehrgang werden Interessierte, die Folgendes nachweisen:

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in
  1. einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder
  2. einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
  • ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis. Dabei müssen sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis in Tätigkeiten abgeleistet sein, die wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 3 der GFABPrV (Fortbildungsprüfungsverordnung) genannten Aufgaben einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben. Ausnahmeregelungen klärt der Träger mit den zuständigen Stellen.

Bei Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an karolin.piater@lebenshilfe-bayern.de.
Wir helfen dann gerne weiter.

Kann ich die Teilnahme an einem Lehrgang wieder absagen?
Rücktritte von gebuchten Lehrgängen bzw. Übernachtungen müssen in Schriftform vorliegen. Ein kostenfreies Rücktrittsrecht vor Beginn der Veranstaltung besteht nur innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der schriftlichen Anmeldung. Die für Sie geltenden Stornobedingungen entnehmen Sie bitte der Detailausschreibung Ihres Lehrgangs.

Entstehen Kosten, wenn ich an einer Lehrgangswoche nicht teilnehmen kann?
Bitte informieren Sie uns baldmöglichst schriftlich, falls Sie an einer Lehrgangswoche oder einer Praxiseinheit nicht teilnehmen können. Abhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung werden Ausfallgebühren erhoben. Die Höhe dieser Gebühren können Sie den Geschäftsbedingungen in der Detailausschreibung des jeweiligen Lehrgangs entnehmen.

Wann erhalte ich die Rechnung?
Eine schriftliche Rechnung erhalten Sie im Anschluss an jede Lehrgangswoche.

Ich habe die Rechnung nicht erhalten oder verloren - wie bekomme ich eine neue?
Natürlich senden wir Ihnen auf Wunsch eine neue Rechnung zu. Bitte wenden Sie sich an manuela.gruber@lebenshilfe-bayern.de

Wo finden die Lehrgänge statt?
Die Theoriemodule finden in der Regel im Fortbildungsinstitut der Lebenshilfe-Landesverband-Bayern e. V., Kitzinger Straße 6, 91056 Erlangen statt. Die Praxiseinheiten finden abhängig vom Format in kooperierenden Werkstätten für Menschen mit Behinderung in ganz Bayern oder den Einrichtungen der Teilnehmer*innen statt. Genaueres hierzu können Sie der Detailausschreibung des Lehrgangs entnehmen.

Durch aktuelle Regelungen zum Infektionsschutz kann eine Verlegung des Veranstaltungsortes oder die Durchführung als Online-Seminar erforderlich sein. Die Teilnehmenden werden rechtzeitig über notwendige Änderungen informiert.

Eine Anmeldung für eine Veranstaltung ist mit oder ohne Übernachtung möglich, die Verpflegung ist dabei obligatorisch. Sie enthält bei Teilnahme mit Übernachtung Frühstück, Mittagessen, Kaffee/Tee/Kuchen, Abendessen sowie Tagungsgetränke, bei Teilnahme ohne Übernachtung Mittagessen, Kaffee/Tee/Kuchen sowie Tagungsgetränke. Auf Wunsch kann Frühstück und/oder Abendessen zusätzlich bestellt werden. Bei der Verpflegung kann auch vegetarische und vegane Kost gewählt werden. Ein Wechsel während der Veranstaltung ist möglich.

Ich habe Lebensmittelallergien, soll ich das vorab mitteilen?
Gerne berücksichtigen wir auch Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten. Bitte teilen Sie diese bei der Anmeldung mit.

Wie wird mir die Teilnahme an einer SPZ bestätigt?
Der erfolgreiche Abschluss wird mit einem Zertifikat des Lebenshilfe-Landesverbands Bayern e. V. bestätigt, das in ganz Deutschland und von allen Trägern anerkannt wird.

Wie wird mir die Teilnahme am gFAB-Lehrgang bestätigt?
Der Lehrgang und die Prüfungen folgen den gesetzlichen Vorgaben der GFAB-PrV i.V.m. PO-GFABPrV. Der erfolgreiche Abschluss wird von der zuständigen Stelle, dem Zentrum Bayern für Familie und Soziales (ZBFS), mit einem gesiegelten Zertifikat bestätigt.

Mir ist das Zertifikat verloren gegangen - wie erhalte ich Ersatz?
Die Kopie eines Zertifikats für die SPZ können Sie bei uns im Fortbildungsinstitut anfordern.
Für die Kopie eines Zertifikats für die FAB wenden Sie sich bitte an das ZBFS.

Darf ich Unterlagen und Lehrgangskripte nach dem Lehrgangsbesuch vervielfältigen oder innerhalb meiner Firma bzw. Behörde verteilen?
Nein. Die Lehrgangsunterlagen sind geistiges Eigentum unserer Dozentinnen und Dozenten. Sie dürfen außerhalb des Lehrgangskontextes nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig verbreitet werden. Das Copyright liegt beim Lebenshilfe Landesverband Bayern e. V..

Bekomme ich die Unterlagen, wenn ich Teile des Seminars versäume?
Wenn Sie nicht am Seminar teilnehmen können, so stellen wir die Unterlagen in der Cloud des Kurses zur Verfügung. Analoge Materialien werden bei Bedarf zugeschickt.

Mit der Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung erklärt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre/seine personenbezogenen Daten (Anschrift, Telefon- bzw. Mobilfunknummer sowie E-Mail-Adresse) vom Lebenshilfe-Landesverband Bayern e. V. gespeichert und im Rahmen der Durchführung der Fortbildung auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben verarbeitet und übermittelt werden. Es wird auf das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht, Datenübertragbarkeit, jederzeitige Widerrufbarkeit etwaiger Einwilligungen sowie auf ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde hingewiesen.

Kontakt: datenschutz@lebenshilfe-bayern.de
Hier finden Sie unsere ausführliche Datenschutzerklärung.