Beratungsausbildung "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" (§ 132g SGB V)
Dreiteilige Lehrgangsreihe mit anschließenden Praxiseinheiten sowie einem Vernetzungs- und Weiterbildungstag
Stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung können seit 2018 den gesetzlich Krankenversicherten Beratungen zur "Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" (GVP) anbieten und mit den Krankenkassen abrechnen.
Hierdurch kann eine individuelle Versorgung vorausschauend geplant werden:
Die persönlichen Vorstellungen des Menschen mit Behinderung über medizinisch-pflegerische Abläufe und medizinische Interventionen am Lebensende finden Berücksichtigung. Mögliche Notsituationen werden besprochen und geeignete Maßnahmen zur psychosozialen und palliativen Versorgung dargestellt. Durch die Erstellung von Patientenverfügungen oder Bögen für den ärztlichen Notfall ist im Ernstfall alles geregelt.
Das Konzept der Gesundheitlichen Versorgungsplanung kann in den Einrichtungen sinnvoll zur Organisationsentwicklung genutzt werden.
Ab 400 Versicherten ist hierüber eine Vollzeitstelle finanzierbar. Eingerechnet werden alle Personen, die die Dienste des Einrichtungsträgers in Anspruch nehmen, z. B. im Bereich Wohnen, Arbeit oder Offene Hilfen. Die Stellenberechnung erfolgt pauschal, d. h. sie wird nicht an tatsächlich erfolgte Beratungsgespräche geknüpft.
Voraussetzung für die Stellenbesetzung sind entsprechend ausgebildete Mitarbeiter*innen mit dem Nachweis über die Teilnahme an der Lehrgangsreihe „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“.
Das Curriculum dieser Lehrgangsreihe wurde vom GKV-Spitzenverband mit Trägern der Freien Wohlfahrtspflege inhaltlich festgelegt.
Das Fortbildungsinstitut des Lebenshilfe-Landesverbands Bayern e. V. ergänzt die vorgeschriebenen 48 Unterrichtseinheiten um weitere 12, damit Themen wie Implementierung eines GVP-Konzepts, regionale Vernetzung und Dokumentation ausreichend bearbeitet werden können.
Der Inhalt dieser Lehrgangsreihe ist speziell auf die Beratung von Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung (und deren Angehörige und/oder gesetzliche Betreuer) ausgerichtet.
Inhalte
Modul 1:
- Einführung in die Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
- Regionale Vernetzung
- Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
- Hospizarbeit in Bayern
- Erstellung eines GVP-Konzepts für die Einrichtung und Implementierung von GVP
- Dokumentation
Modul 2:
- Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen
- Kenntnisse zu medizinisch-pflegerischen Sachverhalten
Modul 3:
- Kennenlernen der Konzepte des „Ärztlichen Notfallbogens“ und der „Vertreterdokumentation“
- Kommunikation in Beratungsgesprächen zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
Vernetzungs- und Weiterbildungstag
Inhalte hierzu werden beim letzten Modul in Absprache mit den Teilnehmenden festgelegt.
Zielgruppe
Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Heilpädagog*innen, Altenpfleger*innen, Erzieher*innen oder einschlägiger Studienabschluss im Bereich Gesundheits-, Pflege- oder Sozialwissenschaften mit dreijähriger Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre und aktuellem Arbeitsort innerhalb Bayerns.
Abschluss und Zertifikat
Die Teilnehmenden erwerben Kompetenzen, um eigenverantwortlich Beratungsgespräche zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase durchzuführen, zu dokumentieren und mit den Krankenkassen abzurechnen.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie berechtigt, Beratungsleistungen mit der Krankenkasse abzurechnen.
Kosten
Die Kosten für die Teilnahme an der Weiterbildung, die Termine sowie weiterführende Informationen finden Sie in der untenstehenden Detailausschreibung.