Um die spezifischen Anforderungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und anderen Bereichen der Arbeits- und Berufsförderung zu erfüllen, benötigen Fach- und Führungskräfte eine besondere Qualifikation.
Das Fortbildungsinstitut der Lebenshilfe Bayern bietet deshalb die Sonderpädagogische Zusatzqualifikation zur Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (SPZ) in drei verschiedenen, besonders auf die Zielgruppe zugeschnittenen Formaten an. Die Sonderpädagogische Zusatzqualifikation entsprechend § 9 WVO richtet die Inhalte nach der Fortbildungsverordnung für die geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom Dezember 2016 (GFABPrV) aus.
Darüber hinaus bieten wir für Absolventinnen und Absolventen der SPZ den Aufbaulehrgang Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) an.